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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Miettag

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daransetzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.

 

Mietpreise und Kaution

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (ein Miettag = ein Kalendertag)

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.

Die Kaution inkl. der voraussichtlichen Mietkosten ist bei Abholung oder Lieferung der Geräte via Paypal oder Bar zu entrichten. Sollte nach Absprache eine Mietverlängerung möglich sein, werden die Mehrkosten aus der Kaution beglichen und ein mögliches Guthaben auf dem Einzahlungsweg wieder ausgezahlt.

 

Abholung/Rückgabe

Mietgeräte werden grundsätzlich vom Mieter abgeholt und zurückgebracht. Gegen eine Lieferpauschale werden die Geräte auch an eine Wunschadresse in Wolfenbüttel und Umland geliefert und abgeholt. Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 18 Uhr am vereinbarten Rückgabetag. Nach Absprache kann auch eine spätere Rückgabe erfolgen. Keine Rückgabe an Sonn- und Feiertagen. Eine vorzeitige Rückgabe ist nach Rücksprache möglich, die vereinbarte Endsumme der Miete bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Der Kunde hat das Gut beförderungssicher zu verladen, zu stauen, und zu befestigen (zu verladen) und für eine betriebssichere Verladung zu sorgen sowie die zulässigen Achslasten Zuladungs- und Gesamtgewichte zu prüfen und einzuhalten.

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Mietverlängerung:

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Mail angenommen und schriftlich bestätigt, eine telefonische Bestätigung alleine genügt grundsätzlich nicht. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

 

Zustand der Mietgeräte:

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Trockners teilweise mit blauer Farbe behaftet).

 

Reinigung:

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30€ sofort fällig. Zahlbar in bar oder via Paypal.

 

Gerätemängel:

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

 

Haftung:

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

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Verlust:

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Versicherung: Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

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Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

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Legitimation:

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Wir behalten uns das Recht vor, eine Kopie des Ausweisdokuments zu erstellen. Ein Reisepass kann nur mit einer amtlichen Meldebestätigung akzeptiert werden.

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